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1928, etwa zwei Jahre vor Körners Ausscheiden aus dem Republikanischen Schutzbund, formulierte Körner seine Gedanken zu den strategischen Fragen des Schutzbundes und bat einmal mehr um deren interne Kenntnisnahme. Körner war zu diesem Zeitpunkt noch führender Angehöriger des sog Technischen Ausschusses (TA), welcher praktisch als Generalstab des Schutzbundes wirkte, und dem auch Alexander Eifler angehörte, mit dem er mehr oder minder den Schutzbund-Doppelkopf bildete.
Dieser Doppelkopf aus Eifler und Körner existierte aber in spitzester Widersprüchlichkeit. Wo Eifler eine stringente, unpolitische Militarisierung des Schutzbundes forderte – und später, aufgrund einer Vertrauensentscheidung der Parteiführung, auch umsetzen sollte - setzte sich Körner vehement für eine breitere, politischere Organisation des Schutzbundes ein, der dadurch die Speerspitze der zum Kampf gerüsteten Arbeitermassen werden sollte.
Im Folgenden ist Körners zentrales Strategiedokument wiedergegeben.4 Es zeigt seine Vorstellung der Organisation der Abwehr antidemokratischer Putschversuche seitens der autoritären Regierung.
Das P.P.5 führt im Abschnitt III (Kampf um die Staatsmacht) über die Gewalt aus:
A) Pkt 2 - Absatz 3: Für die Arbeiterklasse zu lösende Aufgabe und zw.: “Die s.d.6 Arbeiterpartei muss daher die Arbeiterklasse in ständiger organisierter geistiger und physischer Bereitschaft zur Verteidigung der Republik erhalten, die engste Geistesgemeinschaft zwischen der Arbeiterklasse und den Soldaten des Bundesheeres pflegen, sie ebenso wie die anderen bewaffneten Korps des Staates zur Treue zur Republik erziehen und dadurch der Arbeiterklasse die Möglichkeit erhalten, mit den Mitteln der Demokratie die Klassenherrschaft der Bourgeoisie zu brechen."
B) Pkt.2 - Absatz 4: Unter welchen Voraussetzungen die Arbeiterklasse zum Bürgerkriege gezwungen werden könnte. "Wenn es aber trotz allen diesen Anstrengungen der S.d. Arbeiterpartei einer Gegenrevolution der Bourgeoisie gelänge die Demokratie zu sprengen, dann könnte die Arbeiterklasse die Staatsmacht nur noch im Bürgerkrieg erobern."
Solange die Bourgeoisie die demokratische Mehrheit im Parlament und damit die Regierungsgewalt innehat, wird sie ihre Herrschaft in Gesetzgebung und Verwaltung hemmungslos auszuüben versuchen. Dazu gehört, dass auch der ganze Verwaltungsapparat (alle Gewaltorganisationen) für die Bourgeoisie funktionieren muss. Die bürgerliche Mehrheit muss daher alles daran setzen, auch die Gewaltorganisationen des Staates (Heer, Polizei, Gendarmerie) gegen die Arbeiterklasse einzustellen. Geistig und physisch. Reaktion in Heer und in der Sicherheitsexekutive.
Solange die bürgerliche Mehrheit besteht und diese die Regierungsgewalt ausübt, kann sie über den ganzen staatlichen Gewaltapparat verfügen. Die Arbeiterklasse kann und darf den Kampf gegen die reaktionären Bestrebungen nur mit demokratischen Mitteln führen. Alles andere ist ungesetzlich und trifft formal-gesetzlichen Widerstand. Je mehr Erfolge die S.d.P. auf demokratischen Wege erringt, je mehr die S.D. Arbeiterpartei an die Machtergreifung im Staate heran kommt, um so brutaler wird die Reaktion werden. Um so öfter wird die Regierung selbst die Gesetzlichkeit verletzen. Solange die Verletzung der Demokratie und der Gesetze durch die Regierung und deren Organe partiell sind, einzelne Körperschaften oder einzelne Länder betrifft, ohne die Masse des Volkes in seinen Lebensinteressen zu treffen, solange wird sich das Volk Ungesetzlichkeiten gefallen lassen. Selbst partiellen Ungesetzlichkeiten der Regierung kann die S.d P. nur mit demokratischen Mitteln entgegentreten und darf sich nicht zu Ungesetzlichkeiten hinreissen oder zur Gewaltanwendung auf die Strasse locken lassen, die den der bürgerlichen Mehrheit und der bürgerlichen Regierung unterstehenden Gewaltapparat ganz gesetzmässig zur Gegenwirkung auslöst. Die S.D. muss unbedingt auf dem Boden der Gesetzlichkeit bleiben.
Der Bürgerkrieg kommt nur in Betracht wenn die S.d.P. durch Wahlen die Mehrheit erreicht, die dann bestehende bürgerliche Minderheit aber den Gewaltapparat dazu gebrauchen würde, um ungesetzlich weiter zu regieren, um der S.D. die Ausübung der Macht in der Gesetzgebung und Verwaltung zu verhindern. Dann muss die bürgerliche Minderheit versuchen die Verfassungsgesetze zu ändern um anders regieren und an der Macht bleiben zu können. Dann erst ist der Fall des Bürgerkrieges gegeben. Und auch dann nur, wenn in der Mehrheit des Volkes in Wahrheit der Wille steckt, sich einen Verfassungsbruch nicht gefallen zu lassen.
Welche Gewalten stehen einander im Bürgerkrieg gegenüber? Angenommen der schlechteste Fall: Bürgerliche, entschlossene Minderheit, die über den staatlichen Gewaltapparat gegen die s.d. Mehrheit verfügen wollte, gegenüber der s.d. Mehrheit. Wann kann es zur Gewaltanwendung kommen? Doch nur dann, wenn alle demokratischen, gesetzlichen Versuche, die Regierungsmacht zu ergreifen, scheitern würden und wenn die allgemeine Volksmeinung, die Volksmehrheit darüber so erregt ist, dass sie sich eine Vergewaltigung auf keinen Fall bieten lassen und das Volk auch gewillt ist, bei der Gewaltaustragung mitzugehen. D.h. nur dann wird es zum Bürgerkrieg kommen dürfen, kommen können und kommen müssen, wenn in der Masse des Volkes die Entschlossenhelt zur gewaltsamen Austragung des staatlichen Konfliktes steckt.
Noch niemals in der Geschichte hat das Volk einen wirklichen Sieg über das Militär im Strassenkampf errungen! Immer haben andere Umstände mitgewirkt, die das Versagen der regulären Gewalt eines Staates bei einer Revolution verursachten. Offener Strassenkampf irregulärer Kräfte mit organisierter regulärer Gewalt ist daher von Haus aus auszuschalten! Immer wird es sich im Bürgerkrieg, im Kampf gegen das Militär oder gegen gut organisierte reaktionäre Gewalten darum handeln, die Truppen zu zermürben: durch moralische Einflüsse, durch ständige Beunruhigung, durch Ermüdung, durch Verwirrung, durch Erschöpfung, durch Verhinderung einheitlicher Leitung, Erschwerung der Befehlsgebung, durch Reibungen bei der Verpflegung, moralische Aengstigung wegen der Familien und dergleichen. Die militärischen Führer müssen den Kopf verlieren, die Truppe muss zersetzt werden. Damit ist ganz klar ausgesprochen: Die passive Verteidigung ist zunächst diejenige Kampfform, die anzuwenden ist. Auf keinen Fall darf der Versuch gemacht werden, gegenüber einer intakten, gut organisierten und mit reichlicher Munition, Maschinengewehren, Geschützen und Minenwerfern, Panzerwagen ausgerüsteten Truppe sich in einen offenen Strassenkampf einzulassen. Gelegentliche Offensivstösse unter ganz besonderen Ausnahmsfällen mögen vorkommen können. Alle militärischen Kampfregeln und Kampfmethoden wären vollkommen falsch, würden zum Versagen, zu Panik und zum Zusammenbruch der irregulären Kräfte führen.
Es kommt nicht darauf an, dieselben Kampfmittel anzuwenden, wie sie die regulären Kräfte haben. Wenige, aber sicher, verlässlich und geschickt angewendete Waffen in den Händen entschlossener Menschen genügen. Was an Waffen da ist, ist brauchbar. Von der kleinsten Pistole bis zum grosskalibrigen, glatten Schrott schiessenden Gewehr der 50er Jahre. Zur Zermürbung einer Truppe trägt es auch bei, wenn es nur immer kracht. Je modernere Waffen vorrätig sind desto besser natürlich. Aber das Um und Auf ist es nicht. Den Schutzbund zu regulärem Kampf ausbilden zu wollen, ist undurchführbar. Ganz im Gegenteil würde die inferiore Bewaffnung das Gefühl unsicherer Ausbildung und Führung, Kleinmut bei den Schutzbündlern und Aengstliohkeit in der Arbeiterschaft überhaupt verursachen. Auf was es ankommt ist: Alle in der Masse der Arbeiter schlummernden Kräfte aufzuwecken, zusammenzufassen und zu organisieren, alle möglichen Fälle durchzudenken und durchzuschulen, um Selbständigkeit, Selbstätigkeit, Selbstbewusstsein und damit Sicherheit im Bürgerkrieg und Kampf zu erzielen.
A) Gelingt es, Heer, Polizei, Gendarmerie zu neutralisieren, so bleibt der Arbeiterklasse der Bürgerkrieg erspart. Damit ist klar gesagt, welche Aufgabe der Schutzbund zunächst hat: Fühlung mit Heer, Polizei, Gendarmerie suchen; dort Eingang finden. Das ist und bleibt das Entscheidende.
B) Die S.d.P. kämpft um die Macht, wächst unaufhaltsam, weil in der Gesellschaftsordnung die Begründung ihrer Existenz und ihres Wachstums ruht. Die bisher politisch und gewerkschaftlich richtige Führung des Klassenkampfes in unserer Republik hat die Partei einig erhalten und von Erfolg zu Erfolg geführt. Der Schutzbund muss daher geistig in derselben Richtung mitgehen, darf in keiner Hinsicht irgendwie die organisatorische Entwicklung der Partei hemmen. Hemmungen oder Reibungen würden entstehen, wenn der Schutzbund eigene Wege gehen, oder geistlos militarisiert würde.
C) Daraus folgt für alle weitere Arbeit:
a) bei jeder organisatorischen Frage ist zu bedenken, dass der Schutzbund das Rückgrat der politischen und gewerkschaftlichen Kämpfe bilden muss.
b) Bei der Ausbildung und Beeinflussung ist auf die geistig richtige Einstellung zu den Fragen des Bürgerkrieges Rücksicht zu nehmen.
c) Alles ist zu unterstützen, wo die Gewaltanwendung ganz offen gepflegt werden kann. (Im besonderen Schützenvereine jeder Art, mit jeder Art von Waffen. Andere Sportvereine.)
d) Jede Organisation ist in den Rahmen des Schutzbundes einzuspannen, die mit selbständigem Denken irgendwelche neue Kampfmethoden bringen kann.
e) Anschaffungen dürfen erst nach gründlichster Prüfung aller Verhältnisse vorgenommen werden.
Empfohlene Zitierweise:
Körner, T. (2024/1928). "Grundsätze für Gewaltanwendung und Bürgerkrieg": Theodor Körners Konzept für Kleinkrieg im Zwischenkriegsösterreich. in: Volk & Republik, Jg 1 (2024). (Preprint. Onlineversion: vur.co.at/preprint/24-1-2)