2 051 Wörter | 10 min
Soldatische Lebenswelten in bürgerlichen Gesellschaften sind — ähnlich wie die wirtschaftlichen Lebenswelten – deren Grundwerten grundsätzlich entgegengesetzt. Das Soldatsein überhaupt wird als notwendiges Übel wahrgenommen. Dieser kurze Artikel ergreift Partei für ein Konzept des neuen Soldatseins in einer sozialistischen Gesellschaft, nach welchem der neue Soldat sich völlig anderen, erfüllenderen Aufgaben widmen kann, ohne ein vorausgesetztes Verteidigungsgebot unterminieren zu müssen.
Es ist des Soldaten unerfreuliches Schicksal, sich für etwas ausbilden zu lassen, sich in seinem Beruf für etwas vorzubereiten, was er inständig hofft, das niemals geschehen möge. Und dennoch scheint es unumgänglich, dass auch ein sozialistischer Staat fähig sein muss sich zu wehren.
Wie soll nun der sozialistische, humanistische Soldat geistig ausgestattet werden? Wie soll er vor allem in Friedenszeiten leben, von denen er ja immerhin hofft, dass es die einzigen Zeiten sein werden, die er erleben wird? Soll der sozialistische Staat unpolitische Berufssoldaten heranziehen, deren Lebensinhalt nur Manöver und Fortbildung sein werden? Soll er sich einem unbedingten Pazifismus verschreiben und seine Wehrmacht überhaupt abschaffen? Soll er das gesamte Volk und seinen Alltag militarisieren, den Unterschied zwischen Militär und Zivil vermischen? Diese und weitere Positionen wurden schon oft und vor langer Zeit vertreten, auch in Österreich.
Keine dieser Positionen scheint aber sonderlich attraktiv. Unpolitische Berufssoldaten stehen einer Berufssinnlosigkeit gegenüber und bergen auch das Risiko eines Staates im Staate – abgesehen von der fraglichen wehrtechnischen Zweckmäßigkeit für einen Kleinstaat wie Österreich. Unbedingter, unilateraler Pazifismus mit einem Verzicht auf ein Militär wirkt wie ein gefährlicher Wunschtraum. Ein völlig militarisiertes Volk wird sich bei der Pflege eines demokratischen Geistes äußerst schwertun.
Können wir dann überhaupt eine Wehrpolitik entwickeln, die nicht einfach resignierend ein vermeintlich geringstes Übel wählen oder eine scheinbar unerreichbare Utopie riskieren will? Klappt der Spagat zwischen Militär und Mensch im sozialistischen Verständnis? Diese Schrift möchte bündig für eine potentielle Lösung eintreten.
Wir wollen die Erweiterung des Soldatseins versuchen. Der Soldat soll nicht mehr nur kämpfen, sondern auch arbeiten. Tatsächlich soll der Dienst am Volke für den sozialistischen Soldaten nun vor allem aus Arbeit bestehen. Aus dem ewigen Manöver-, Instandhaltungs- und Übungsalltag, dessen Sinn nur in der Vorbereitung auf einen gleichzeitig mit allen Kräften zu verhindernden Konflikt liegt, wird eine in der unmittelbaren Gegenwart positiv spürbare Berufung.
Er wird tätig überall dort, wo disziplinierte Arbeitskraft am zweckmäßigsten einsetzbar ist – bei der Errichtung von öffentlichen Bauten und Infrastruktur, beim Katastropheneinsatz, bei der punktuellen Unterstützung von Industrie und Landwirtschaft. Mit seiner soldatischen Disziplin und selbstlosen Hingabe zum Volk wirkt er dort als hervorragend nützliches Glied. Der militärische Alltag wird nach wie vor den notwendigen Wehrgeist beinhalten – es werden selbstverständlich weiter Manöver angesetzt, es wird weiter ausgebildet und es wird weiter Kriegsgerät entwickelt und erprobt. Aber diese Beschäftigung wird nun teilweise ausgedünnt, wiederum ersetzt und erweitert durch den wie kombiniert mit dem Einsatz des Soldaten als diszipliniertestem und im öffentlichen Auge spürbarsten Diener des Volkes.
Erlauben wir uns eine praktische Betrachtung. Art 79 Abs 1 B-VG beauftragt das Bundesheer mit der militärischen Landesverteidigung und befiehlt dessen Einrichtung nach den Grundsätzen des Milizsystems. Unter einem Milizsystem wollen wir im weitesten Sinn die Mitwirkung des gesamten Volkes am Wehrwesen verstehen. Rechtlich umgesetzt ist dieses Prinzip heute vor allem in der allgemeinen Wehrpflicht aller männlichen Staatsbürger. Jedoch ist sich kaum einer seiner wirklich grundsätzlichen Natur bewusst. Den Grundwehrdienst empfindet man eher als lästig.
Wir stehen diesem Prinzip in unserer derzeitigen Verfassung aber wohl sehr positiv gegenüber, interpretieren dieses jedoch weiter und insbesondere in einer viel weiter gefassten Variante. Mehr dazu in Kürze.
Die ersten drei Absätze des Art 79 B-VG2 lauten wortwörtlich:
(1) Dem Bundesheer obliegt die militärische Landesverteidigung. Es ist nach den Grundsätzen eines Milizsystems einzurichten.
(2) Das Bundesheer ist, soweit die gesetzmäßige zivile Gewalt seine Mitwirkung in Anspruch nimmt, ferner bestimmt
1. auch über den Bereich der militärischen Landesverteidigung hinaus
a. zum Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihrer Handlungsfähigkeit sowie der demokratischen Freiheiten der Einwohner
b. zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit im Inneren überhaupt;
2. zur Hilfeleistung bei Elementarereignissen und Unglücksfällen außergewöhnlichen Umfanges.
(3) Weitere Aufgaben des Bundesheeres werden durch Bundesverfassungsgesetz geregelt.
Diese Verfassungsbestimmungen bemessen das Bundesheer als alleinige milizartige Wehrmacht, also als ein Volksheer. Die militärische Landesverteidigung ist seine Hauptaufgabe und auch die alleinige, die es eigenbestimmt und kontinuierlich wahrnehmen darf. Weiters ist es bestimmt sicherheits- und katastrophenpolizeiliche Aufgaben zu übernehmen, wenn dies durch die „gesetzmäßige zivile Gewalt“ – also den gesetzmäßigen Behörden – in Anspruch genommen wird. Weitere Aufgaben können durch ein Bundesverfassungsgesetz (!) zugeteilt werden.
Dieser rechtliche Status Quo gestaltet das Bundesheer also maximal in Ausnahmefällen (und dort auch nur zur Sicherheits- und Katastrophenpolizei) von seiner militärischen Hauptaufgabe abweichend.
Um unserem Vorschlag beispielhaft eine gewisse rechtliche Form zu verleihen, sei ein Teil einer alternativen Wehrverfassung skizziert:
(1) Der Volkswehr obliegt die militärische Landesverteidigung. Sie ist nach den Grundsätzen eines Milizsystems einzurichten.
(2) Die Volkswehr ist ferner bestimmt
1. durch Inanspruchnahme und nach Maßgabe der öffentlichen Verwaltung zur
a. Mitarbeit an der Errichtung oder Instandhaltung öffentlicher Bauten oder öffentlicher Infrastruktur;
b. Leistung von Stoßarbeit in öffentlichen oder gemeinwirtschaftlichen Unternehmen.
2. zur Hilfeleistung bei Elementarereignissen und Unglücksfällen außergewöhnlichen Umfanges;
3. zum Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihrer Handlungsfähigkeit sowie der demokratischen Freiheiten der Staatsbürger;
4. zu bestimmten Anlässen und mit Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrates zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit im Inneren überhaupt.
(3) Die öffentlichwirtschaftlichen Aufgaben der Volkswehr (Absatz 2, Ziffer 1) unterliegen besonderen arbeitsrechtlichen Bestimmungen.
Diese Norm gestaltet die sozialistische Wehrmacht – wir nennen sie statt dem föderalen Bundeheer beispielhaft und in Anlehnung an das erste österreichische republikanische Heer Volkswehr – ebenso im Sinne eines Milizsystems und bestimmt sie zur alleinigen Wahrnehmung der militärischen Landesverteidigung. Ihr werden mit mancher Änderung dieselben sicherheits- und katastrophenpolizeiliche Aufgaben übertragen. Hauptsächlich aber werden ihr durch eine neue Ziffer Aufgaben der öffentlichen Verwaltung übertragen, nämlich konkret der Einsatz etwa beim Bau oder bei der Renovierung von öffentlichen Wohnbauten, des Schienennetzes, von Kraftwerken oder anderen öffentlichen Gebäuden.
Weiters soll die Volkswehr zur Stoßarbeit in öffentlichen oder gemeinwirtschaftlichen Unternehmen eingesetzt werden. Sie wirkt gerade hier mit ihrer Disziplin und mit ihrem Korpsgeist in vielerlei Hinsicht stimulierend. Sie motiviert die übrigen Arbeiter eines solchen Betriebs zum besonderen Arbeitseinsatz, sie schafft ein stärkeres Gemeinschaftsgefühl und schließlich ist sie in der Lage diese Arbeit selbst effizient zu erledigen, vorausgesetzt die zu verrichtende Arbeit ist in ihrer Natur eher einfach oder die eingesetzten Volkswehreinheiten besitzen anwendbare Fachkenntnisse.
Die Volkswehr ist zu diesen Aufgaben nicht als hauptsächliche Trägerin bestimmt, sondern wird dann tätig, wenn die öffentliche Verwaltung sie dazu ersucht. Der Umfang ihres Einsatzes wird auch von der öffentlichen Verwaltung in Einvernahme mit den militärischen Führern der einzusetzenden Einheiten bestimmt. Trotz dieser Vorbedingung sind diese öffentlichwirtschaftlichen Aufgaben aber als identitätsstiftend für eine solche Volkswehr anzusehen – hat sich diese Tradition einmal entwickelt und wurde sie vom Volke als solche angenommen, ist davon auszugehen, dass die Wehrmänner und -frauen überhaupt von selbst zu solchen Diensten drängen werden. Denn dann sind diese Quelle von Stolz und Hochachtung.
Da wir in Österreich in einem vergleichsweise kleinen Land leben, eine sozialistische Gesellschaft insbesondere das Solidaritätsprinzip im Alltag betonen will sowie wir unsere nationale Eigenständigkeit grundsätzlich bejahen, sehen wir in einem Milizsystem ganz konsequent die einzig praktikable Ausrichtung für diese neue Volkswehr. Die Beteiligung des ganzen Volkes an der militärischen Landesverteidigung mittels einer allgemeinen Wehrpflicht und einem damit verbundenen Grundwehrdienst schützt gegen Elitisierung und Abkapselung der Berufssoldaten, stärkt den Zusammenhalt im Volke, mindert stark das Risiko des Missbrauchs eines solchen Heeres, erlaubt eine besondere, zumutbare Übung in solidarischer Disziplin im Rahmen einer Grundausbildung und erlaubt schließlich auch ganz einfach überhaupt eine plausible Landesverteidigung eines solchen kleinen Landes wie des unsrigen.
Besonders bei der Wahrnehmung von öffentlichwirtschaftlichen Aufgaben wird dem Bürger vor Augen geführt, was sein Dienst bedeutet: Aufbau, Verbesserung seines Lebens, Zusammenwachsen mit dem Volk. Er richtet auf, repariert und hält instand – und zwar keine Mörser oder Gewehre. Seine Arbeit schafft Wohnungen für die Menschen mit denen er zusammenlebt, möglicherweise gar für ihn selbst oder seine Liebsten. Sie schafft Kraftwerke, deren Energie unsere Industrie und Landwirtschaft wie auch diese Wohnungen speist, oder auch Schienen und Straßen, die er selbst regelmäßig befährt. Und er verrichtet diese Arbeit mit Kameraden; Menschen, mit denen er in seiner Grundausbildung zusammengewachsen ist. An dieser Arbeit beteiligt sich jeder, sie schafft selbst im schlechtesten Fall gemeinsame positive Erinnerungen und bringt allgemeine Wertschätzung für das Erschaffene hervor.
Abgesehen von den wehrtechnischen Gründen gegen ein solches, würde selbst ein größeres Berufsheer, welches für wirtschaftliche Aufgaben herangezogen würde, diese Vorteile nur sehr bedingt wahrnehmen können. Sie schafft keine allgemeine Wertschätzung für das Erschaffene, da sich an diesem Schaffen nicht jeder beteiligt. Sie lehrt nicht jedem Bürger den Zusammenhang des von ihm Erschaffenen mit seinem eigenen Leben. Ein gänzlich militarisiertes Volk hingegen würde dieselben Vorteile wohl schon auch hervorbringen. Jedoch würde diesem wohl, wie bereits erwähnt, sein demokratischer und freier Geist verloren gehen. Mit einem solchen Milizsystem, welches das Volk im Allgemeinen vor allem im Rahmen dieses Grundwehrdienstes kennenlernt, lassen sich unserer Meinung nach die Vorteile dieser verschiedenen Herangehensweisen optimal kombinieren, während die genannten Nachteile vermieden werden.
An dieser Stelle ist auch noch zu unterstreichen, dass für all diese Vorteile natürlich kein Heer selbst vonnöten ist und diese Aufgaben von einer damit beauftragten zivilen Organisation genauso besorgt werden könnte. Selbstverständlich! Man möge sich erinnern, dass es sich bei unserem Vorschlag aber nicht um die Notwendigkeit einer Gründung einer Bürgerorganisation dreht, sondern um die Umfunktionierung und Erweiterung eines als notwendig erachteten, bereits bestehenden Heeres. Das Heer bleibt militärisch, aber nicht mehr ausschließlich. Der Soldat braucht nicht mehr länger einen Beruf ausüben, dessen wesentlicher Inhalt erst in einem Krieg zum Tragen käme, welchen er aber eben gerade nicht will; er braucht nicht länger das sich aufdrängende Gefühl der Sinnlosigkeit seines Berufes zu fürchten.
…ist dann also Krieger und Arbeiter zugleich. Sein Dasein als Krieger ist aber verbunden mit der Hoffnung, seine Waffen nie einsetzen zu müssen. Er ist wiederum dadurch dazu bestimmt, in einer ewigen Vorbereitung zu leben; die Unterdrückung des menschlichen Bedürfnisses nach Abschluss, Vollendung, Vollkommenheit gehört zu seiner größten und gleichzeitig zur stets unerwähnten und unbelohnten soldatischen Pflicht.
Als Sozialisten wünschen wir uns aber ein Gefühl der Erfüllung für jeden Menschen – und wir sehen die Arbeit als die ureigenste Tätigkeit des Menschen, die als erste und wichtigste diese Erfüllung bedingt. Und deswegen will der Soldat arbeiten – er wird sich noch immer vorbereiten, zum Kampf rüsten, sich ausbilden lassen, neue Taktiken erproben. All das wird aber nicht mehr von einer Sinnesleere überschattet, der die meisten mit mutwilliger Ignoranz entgegentreten. Durch diese Verbindung des Soldatseins mit einer für den Menschen komplett grundlegenden, friedlichen Tätigkeit kann er sein, für jeden Soldaten sehr wichtiges Ehrgefühl gänzlich durch Taten formen, die nicht nur irgendeiner Vorbereitung oder Übung dienen. Nicht mehr das erfolgreiche Manöver oder der besonders genau gezielte Schuss bringen dem Soldaten eine im Vergleich zu den Heerestaten der großen Feldherrn verschwindend geringe Ehrenzuweisung. Durch das gänzlich anders ausgestaltete Konzept seines Berufes erlangt er nun, ganz ohne die Verteidigungsaufgabe unseres Staates zu übergehen, tatsächlich ernstzunehmende Ehre – ohne irgendjemand töten zu müssen, ganz im Gegenteil.
Art 79, Bundes-Verfassungsgesetz idFv 21.4.24. ↩
Empfohlene Zitierweise:
Christian, M. (2024). Ein sozialistisches Wehrideal. in: Volk & Republik, Jg 1 (2024). (Preprint. Onlineversion: vur.co.at/preprint/24-1-1)